Wichtige Informationen beim Hauskauf in Bulgarien

AMIRA BULGARIEN - Ihr zuverlässiger Partner vor Ort

Sie haben sich entschlossen, nach Bulgarien zu ziehen, haben schon verschiedene Angebote im Internet verglichen und diesen wichtigen Schritt diskutiert ... Damit Sie unsere wunderschöne Natur und das angenehme Klima genießen können, sollten Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie über die örtlichen Gegebenheiten informieren. Ohne diese Informationen können Sie in einer eher schwierigen oder unangenehmen Situation vor Ort geraten. Unsere Makler mit langjähriger Erfahrung haben einige signifikante Unterschiede zwischen den deutschsprachigen Ländern und Bulgarien ausgewählt, die Sie unten lesen können:

1) Die bulgarischen Banken vergeben keine Kredite an Ausländer für immobilienkauf. Die Finanzierung sollte von Ihnen bereitgestellt werden. In Ausnahmefällen ist mit Zustimmung des Verkäufers ein Zahlungsaufschub bis zu einigen Monaten möglich. In diesem Fall werden Sie jedoch erst dann zum vollständigen Eigentümer, wenn die letzte Zahlung geleistet und der Kaufvertrag notariell beglaubigt wird.

2) Für die Besichtigungen ist es wünschenswert, 5-6 Objekte zu wählen, denn es ist physisch unmöglich, an einem Tag mehr Häuser zu besichtigen. Eine Liste mit 30-50 Häusern pro Besuch ist nicht realisierbar, deshalb wird unser professionelles Team Ihnen bei der Vorauswahl der optimalen Varianten behilflich sein. Wenn Sie uns über Ihre Anforderungen wie z.B. Budget, Entfernung zum Meer, Grundstücksfläche, Wohnfläche und andere wichtige Parameter informieren, werden wir die nach Ihren individuellen Vorstellungen günstigsten aktuellen Angebote auf dem Markt für Sie auswählen.

3) Bitte beachten Sie bei der Wahl der Immobilie, dass die Häuser unter 30.000 Euro sich in kleinen und kaum bewohnten Dörfern mit schlechter Infrastruktur befinden, einige von ihnen haben sogar keine Straße, die zum Haus führt. Diese Häuser sind zwar billig, bedürfen aber einer teuren Renovierung und sind schwer zugänglich. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass ein schönes Haus in guter Lage mit anständiger Infrastruktur für mindestens 90.000 Euro erworben werden kann. Für ein Haus mit Meerblick müssen Sie mit einer doppelten Summe rechnen. Und für diejenigen, die das Meer zu schätzen wissen und über ein größeres Budget verfügen, haben wir Häuser mit großen Dachterrassen im Angebot.

4) Zentrale Kanalisation und Gasversorgung gibt es nur in den Großstädten Bulgariens. In den kleinen Ortschaften gibt es nur zentrale Strom- und Wasserversorgung. Das Wasser ist trinkbar; das Abfallwasser vom Haushalt wird in Klärgruben abgeleitet oder direkt in den Boden absorbiert.

5) Die Strände in Bulgarien sind keine langen Sanddünen entlang der Küste, sondern große und kleine Sandstrände, die mit steilen Abhängen wechseln. Das Bauen in einer Entfernung bis zu 200 m von der Küste ist gesetzlich verboten, deshalb werden keine Grundstücke direkt am Meer verkauft. Oft ist ein billigeres Haus am Meer ein Haus am Hang oder in der Nähe einer steinigen steilen Küste ohne Sandstrand. Schöne Strände gibt es in Albena, Balchik, Varna, Goldstrand, St. Konstantin und z.T. in Kamchia.

6) Laut Gesetz umfasst die Wohnfläche der Immobilie die Gemeinschaftsteile wie Treppen, Außenwände (nicht nur die Innenwände wie z.B. in Deutschland), Terrassen, Garagen, zusätzliche Anbauten etc. Um eine realistische Vorstellung der Fläche nach deutschen Standards zu bekommen, sollten Sie mit 75-80% der auf den bulgarischen Internetseiten angegebenen Fläche rechnen.

7) In Bulgarien haben nur die Immobilien, die nach 2008 gebaut wurden, einen Grundriss (Architekturpläne). Diese Immobilien können eine Baugenehmigung, Protokoll über die Inbetriebnahme sowie Dokumentation über die Elektro- und Wasserinstallation, die Konstruktion, Isolierung etc. haben. Die Häuser, die vor 2008 gebaut wurden, haben keine Pläne oder Bauaufzeichnungen, weil zu der Zeit, als sie gebaut wurden, diese Unterlagen gesetzlich nicht erforderlich waren.

8) Für den Kauf eines Hauses ist es obligatorisch, ein Bankkonto bei einer örtlichen Bankfiliale in Bulgarien zu öffnen, da die Zahlung der Immobilie am Tag der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags mit einer Banküberweisung aus dem Ausland nicht möglich ist. Wir helfen Ihnen dabei. Im bulgarischen Bankensystem gibt es keine Familien- bzw. Gemeinschaftskonten. Nur der Ehegatte, der das Konto hält, ist zur Verfügung berechtigt. Es ist jedoch möglich, dass der andere Ehegatte mit einer Vollmacht vom Kontoinhaber die vollen Verfügungsrechte über das Konto bekommt. Die erforderlichen Unterlagen für die Eröffnung eines Bankkontos sind: 1) Reisepass und Personalausweis, 2) Sozialversicherungsnummer und Persönliche Identifikationsnummer, 3) eine Kopie des Vorvertrages über den Immobilienerwerb in Bulgarien. Wir erstellen den Vorvertrag in deutscher und bulgarischer Sprache und Sie müssen den Reisepass, den Personalausweis und die Sozialversicherungsnummer/Persönliche Identifikationsnummer unbedingt bei sich haben. Ohne sie ist die Eröffnung eines Bankkontos, bzw. der Kauf einer Immobilie in Bulgarien nicht möglich!

9) Bei der Unterzeichnung des Vorvertrages ist eine Anzahlung fällig, die in bar geleistet wird, deshalb soll man bares Geld haben. In Bulgarien können Sie an einem Geldautomaten maximal 800 BGN (400 EUR) pro Tag von Ihrer Kreditkarte abheben. Das von Ihrer Bank gesetzte Tageslimit kann durchaus höher sein, aber das bulgarische Banksystem hat Einschränkungen für die Höhe der täglichen Bargeldabhebung am Geldautomaten gesetzt.

10) Da Bulgarien seit 2007 Mitglied der Europäischen Union ist, kaufen die EU-Bürger ein Haus in Bulgarien direkt in ihrem eigenen Namen als natürliche Personen. Die Bürger der Schweiz und der Nicht-EU-Länder (wie Russland) müssen unbedingt ein bulgarisches Unternehmen gründen. Wir können die Formalitäten für eine Firmengründung in Bulgarien erledigen und bieten einen kostenpflichtigen Service an.

11) Wenn einer der Ehegatten eine Immobilie in Bulgarien kauft, haben nach der bulgarischen Gesetzgebung beide Ehegatten gleiche Eigentumsrechte nach der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags. Aus diesem Grund und bei einer objektiven Unmöglichkeit für den einen Ehegatten, nach Bulgarien für die Geschäftsabwicklung zu kommen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Ihr Ehepartner besitzt automatisch 50% der Immobilie, die Sie auf Ihrem Namen gekauft haben.

12) Die Vorverträge für den Kauf einer Immobilie in Bulgarien müssen laut Gesetz nicht notariell beglaubigt werden. Nur der endgültige Kaufvertrag bei einem Notar muss in Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers abgeschlossen werden. Alle sonstigen Verträge sind mit ihren jeweiligen Rechtsfolgen gültig, wenn sie die vollständigen Personalien und die Unterschriften der Parteien enthalten. Wenn Sie es wünschen, kann Ihr Vorvertrag auf Ihre Kosten auch notariell beglaubigt werden.

13) Nach dem Immobilienkauf erfolgt die Übertragung der Strom- und Wasserkonten und des Funk-Überwachungssystems nicht automatisch auf Ihren Namen. Für Ihre Bequemlichkeit bieten wir diesen Service an, inkl. die automatische Abbuchung von Ihrem Bankkonto in BGN.

14) Nach dem Immobilienkauf erfolgt die Eintragung in den jeweiligen Ämtern nicht automatisch. Sie sollen persönlich zu den Institutionen gehen und die erforderlichen Dokumente einreichen. Wenn Sie dies nicht tun, wird eine Geldstrafe erhoben. Für Ihre Bequemlichkeit bieten wir diesen Service an.

AMIRA BULGARIEN - Ihr zuverlässiger Partner vor Ort