Zusätzliche Ausgaben beim Kauf einer Immobilie in Bulgarien:
• Die Notarkosten betragen 1% des im Kaufvertrag festgelegten Immobilienwertes. Die kommunale Steuer auf den Immobilienerwerb und die Gebühr für die Eintragung im Katasteramt betragen 1,8 bis 3,4 % in Abhängigkeit von der ländlichen oder städtischen Lage der Immobilie. Sie sind am Tag des Vertragsabschlusses in der Notarkammer in bar zu zahlen. Alle Quittungen für die entrichteten Beträge samt dem notariell beglaubigten Kaufvertrag werden am nächsten Tag geholt.
• Maklerprovision in der Höhe von 3%, mindestens jedoch 1200 EUR. Maklerprovision wird nur bei uns in zwei Hälften bezahlt - bei der Unterzeichnung des Vorvertrags und beim Abschluss des endgültigen Vertrags am Tag der notariellen Übertragung der Immobilie. Denn wir begleiten unsere Kunden während der ganzen Geschäftsabwicklung und auf Wunsch auch nach dem Kauf bei der Erledigung der restlichen administrativen Formalitäten.
• Honorar des Dolmetschers: 60 BGN zzgl. Fahrzeit und Fahrtkosten.
• Weitere jährliche Kosten nach dem Immobilienkauf sind die Grundsteuer und die Müllgebühr. Die Steuern in Bulgarien sind die niedrigsten in Europa. Ihre Höhe wird jedes Jahr von der Gemeinde festgelegt und beträgt ca. 0,6% vom Steuerwert der Immobilie. Wenn die Bezahlung der Steuer bis zum 31. März erfolgt, wird ein Rabatt von 5% gewährt.